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Die Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Geschrieben von Redakteur | 18.10.2022 10:49:05
 

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für alle Arbeitgeber in der EU unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in diesem Jahr bestätigt.

Ab wann ist die Arbeitszeiterfassung verpflichtend und was bedeutet sie für Arbeitgeber in Deutschland?

Wir haben die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zum Zeiterfassungsgesetz in einem umfassenden FAQ für Sie zusammengefasst.

 

Maximale Flexibilität in der Zeiterfassung mit einer cloudbasierten PSA-Software Flexibilität mit Hilfe von Software

In Zeiten von New Work spielt Flexibilität eine große Rolle – auch bei der Zeiterfassung.

Ihre Mitarbeiter müssen in der Lage sein, überall ihre Zeit zu erfassen, egal, ob sie gerade in einem Auswärtstermin sind oder im Homeoffice arbeiten.

Um diese Flexibilität zu gewährleisten, können Sie Excel-Stundenzettel auf Ihrem Server ablegen.

Erheblich komfortabler wird es mit einer cloudbasierten PSA-Software. Denn die ist überall verfügbar und lässt sich auf verschiedenen Endgeräten nutzen. Dazu bietet sie zahlreiche weitere Funktionen für Projekt-, Aufgaben- und Ressourcenmanagement, Abrechnung, Controlling und Reporting.

Eine solche PSA-Software ist TimeLog. Damit bieten Sie Ihren Mitarbeitern volle Flexibilität, weil sie als Desktop-Lösung, im Browser, auf dem Smartphone und Tablet funktioniert.

Mit wenigen Klicks starten Ihre Mitarbeiter den Live-Timer und erfassen Projektstunden, Urlaubstage und Abwesenheiten. Integrationsmöglichkeiten mit Programmen wie Outlook vereinfachen die Zeiterfassung zusätzlich.

Mit TimeLog ist es einfach, ein effektives und effizientes System einzurichten, um Ihrer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nachzukommen.

Testen Sie TimeLog 30 Tage lang und probieren Sie aus, wie Ihr Unternehmen von der Zeiterfassung in TimeLog und den vielen weiteren Funktionen profitiert.