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Die EU-Arbeitszeitrichtlinie – das müssen Sie wissen

Geschrieben von Redakteur | 16.11.2023 13:37:17

Als Arbeitgeber unterliegen Sie verschiedenen Verpflichtungen gegenüber Ihren Mitarbeitern, die unter anderem auch deren Arbeitszeiten betreffen.

Einige dieser Verpflichtungen sind in der EU-Arbeitszeitrichtlinie festgeschrieben.

Die Arbeitszeitrichtlinie sorgt für Mindeststandards in allen europäischen Ländern und enthält unterschiedliche Regelungen. Dazu gehören eine verpflichtende Ruhezeit von 11 Stunden pro Tag, die 48-Stunden-Regelung sowie Vorschriften für Pausen und Urlaub.

Glücklicherweise müssen Sie nicht die gesamte Richtlinie selbst lesen.

Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Inhalte, mit denen Sie vertraut sein sollten.

Die 11-Stunden-Regel gewährleistet die Freizeit der Beschäftigten Die 11-Stunden-Regel gewährleistet die Freizeit

Laut Arbeitszeitrichtlinie haben Ihre Mitarbeiter das Recht auf Ruhezeiten an allen Wochentagen.

Demzufolge müssen Sie allen Arbeitnehmern innerhalb von 24 Stunden eine Ruhezeit von 11 aufeinander folgenden Stunden fernab des Arbeitsplatzes gewähren.

Außerdem dürfen Beschäftigte nicht länger als 13 Stunden am Stück arbeiten. Darüber hinaus dürfen die 11 Stunden nicht in mehrere kürzere Zeiträume aufgeteilt werden.

In besonderen Fällen ist eine Verkürzung der Ruhezeit auf 8 Stunden zulässig, wobei jedoch eine Reihe von Abweichungen und Ausnahmen gelten. Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Die 48-Stunden-Regel begrenzt die Anzahl der Überstunden

Auch wenn Sie viel zu tun haben und Ihre Kunden auf die Einhaltung von Fristen drängen, tragen Sie als Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass Ihre Mitarbeiter keine zu hohe Arbeitsbelastung akzeptieren.

Die 48-Stunden-Regel besagt, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Sie als Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter nicht gegen diese Vorschrift verstoßen.

 Zeiterfassung seit 2019 in der EU verpflichtend

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der 48-Stunden-Regel kann es für den Arbeitnehmer schwierig sein, die Beweislast zu erfüllen.

Zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelungen hat der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem einführen müssen.

Lesen Sie hier unseren Artikel: Verpflichtende Arbeitszeiterfassung: Urteile von EuGH und BAG

Dieses System muss auf objektive und zuverlässige Weise die tatsächliche tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfassen.

Ein paar Notizen und das Bauchgefühl reichen also nicht aus.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs besagt, dass jeder Mitgliedsstaat die Anforderungen an Zeiterfassungssysteme selbst festlegen kann.

Arbeitnehmer müssen Pausen einlegen

Wenn Ihre Mitarbeiter mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten, haben sie laut Gesetz das Recht auf Ruhepausen.

Im Gegensatz zur 11-Stunden-Regelung gibt es für Ruhepausen keine festgelegten Längen. In der Richtlinie heißt es jedoch, dass jede Pause lang genug sein muss, um tatsächlich eine Unterbrechung der Arbeit darzustellen.

Zwei Minuten reichen also nicht aus, wenn sich der Arbeitnehmer ausruhen oder zu Mittag essen muss.

Allerdings gibt es keine Vorschriften darüber, wann die Pausen während des Arbeitstages einzulegen sind.

Mindestens ein freier Tag pro Woche

Neben der Freizeit gemäß der 11-Stunden-Regelung benötigen Ihre Mitarbeiter mindestens an einem Tag der Woche eine zusammenhängende Ruhezeit von 24 Stunden.

Zudem müssen diese 24 Stunden mit einer zusätzlichen Ruhezeit von 11 Stunden verbunden sein.

Somit erhält der Arbeitnehmer rund um diesen freien Tag tatsächlich eine Auszeit von 35 aufeinander folgenden Stunden.

Nach Möglichkeit sollte der wöchentliche freie Tag auf den Sonntag fallen.

Forderung nach vier Wochen bezahltem Urlaub

Zusätzlich zu den Ruhezeiten und freien Tagen haben Ihre Mitarbeiter das Recht auf vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr.

Sie können Ihren Mitarbeitern keine Entschädigung dafür zahlen, dass sie weniger Urlaub im Jahr haben. Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers endet und er noch keine vier Wochen Urlaub hatte.

Im Zusammenhang mit der 48-Stunden-Regel ist es nicht gestattet, die Urlaubszeiten in die Berechnung des Durchschnitts einzubeziehen.

Nachtschichten dürfen nicht zu lang sein

Für Nachtschichten gelten eine Reihe von Sonderregelungen.

Während die 48-Stunden-Regelung den Höchstwert für einen Zeitraum von sieben Tagen festlegt, dürfen Nachtarbeiter über einen Zeitraum von vier Monaten nicht mehr als acht Stunden durchschnittlich innerhalb von 24 Stunden arbeiten.

Außerdem müssen Sie Ihren Mitarbeitern einen kostenlosen Gesundheitscheck anbieten, bevor sie in Nachtschichten eingesetzt werden. Darauffolgende Gesundheitskontrollen müssen in Abständen von weniger als drei Jahren durchgeführt werden.

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